Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der indual GmbH (nachstehend indual genannt) gelten ausschliesslich diese «Allgemeinen Geschäftsbedingungen». Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von indual ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von indual sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. Die von indual präsentierten Kostenvoranschläge verstehen sich nicht als Pauschalen, d.h. sie beziehen sich nur auf die explizit erwähnten Leistungen exkl. MWST. Alle offerierten Preise behalten Gültigkeit bei Auftragserteilung innerhalb von sechs Wochen nach Offertstellung. Mit der Annahme des Auftrages und dem Beginn der Arbeiten kommt ein Vertrag zustande. indual führt alle Arbeiten mit grösster Sorgfalt aus, kann aber keinerlei Gewähr für deren Wirkung in der Öffentlichkeit übernehmen.
Alle Verträge bzw. erteilten Aufträge mit zeitlich offenem Umfang (Unterhaltsaufträge, Hosting etc.) sind kündbar jeweils mit dreimonatiger Kündigungsfrist auf Ende eines Quartals.
3. Bedingungen bei Auftragsdienstleistungen
3.a. Leistung und Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch von indual für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. indual ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen von indual, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen von indual.
Alle Auslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, aussergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von indual sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von indual schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird indual den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.
Für alle Arbeiten von indual, die egal aus welchem Grund nicht zur Ausführung gelangen, gebührt indual eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich indual zurückzustellen.
3.b. Präsentation
indual nimmt nicht teil an Gratis-Konkurrenzpräsentationen. Für Pitchings (Entwurfs- bzw. Konzeptpräsentationen) steht indual ein angemessenes Honorar zu (Richtlinie: 10% des erwarteten Auftragsvolumens), das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
Erhält indual nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der indual GmbH; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich indual zurückzustellen.
Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Medien verwertet, so ist indual berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von indual nicht zulässig.
3.c. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden die textlichen, grafischen und inhaltlichen Werke von indual für eine einmalige Nutzung durch den Kunden abgetreten. Die Kreativrechte an Internet-Auftritten liegen in der Regel nach Abrechnung und erfolgter Zahlung beim Kunden. Die technischen Rechte verbleiben bei indual.
3.d. Kennzeichnung
indual ist berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf indual und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.
4. Bedingungen bei Hosting-Dienstleistungen
4.a. Beginn, Dauer und Beendigung
Der Dienstleistungsvertrag mit dem Teilnehmer kommt zustande, wenn der Teilnehmer das digitale Bestellformular per Internet ausgefüllt und an indual gesendet hat oder indual legt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Teilnehmer fest. Der Nutzungsbeginn wird dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilt. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von indual für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Teilnehmer keine Rechte gegenüber indual ableiten.
Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr, abgeschlossen. Anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.
Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Ende der einjährigen Abonnementsdauer auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer (die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate).
Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden.
Aus wichtigem Grund kann indual den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von indual oder Dritten missachtet werden.
4.b. Pflichten von indual
indual erbringt die vereinbarten Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. indual kann keine Gewähr für ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistungen übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Teilnehmer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu sofern er indual über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten der Swisscom oder anderen Leitungsanbietern gelten nicht als Störungen.
Die Dienstleistungen stehen dem Teilnehmer grundsätzlich 24 Stunden pro Tag und 7 Tage pro Woche zur Verfügung, anders lautende Vereinbarungen und Störungen technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistungen führen, vorbehalten.
indual verpflichtet sich nur innerhalb ihrer üblichen Arbeitszeiten Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktionen der Dienstleistungen in Angriff zu nehmen bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage des Kanton Wallis. indual wird je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung der guten Dienstqualität treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu.
4.c. Pflichten des Teilnehmers
Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, ist zum Bezug von Dienstleitungen der indual nur der im Antragsformular erwähnte Teilnehmer berechtigt. Jede Verwendung und jedes Zugänglichmachen der Dienstleistungen von indual an Dritte ist dem Teilnehmer untersagt. File-Downloadseiten sowie Seiten mit pornografischem oder rechtsextremen Inhalten werden nicht akzeptiert.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, indual sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von Dienstleistungen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritte sowie durch nicht autorisierte Dritte (z.B. Hacker) zu informieren.
Der Teilnehmer erklärt hiermit sein Einverständnis, dass indual Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Teilnehmers usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch indual notwendig wird.
Verwendet der Teilnehmer eigene Scripts (PHP, ASP, Perl, etc.) so ist er persönlich dafür verantwortlich, dass diese fehlerfrei funktionieren. Sollte ein Verdacht auf Fehlfunktion bestehen, behält sich indual das Recht vor, die Ausführberechtigung für das betreffende Script zu deaktivieren und dieses erst wieder freizugeben, wenn der Teilnehmer nachweisen kann, dass das Script fehlerfrei funktioniert.
Um die Rechnung und die Korrespondenz korrekt adressieren zu können, ist der Teilnehmer verpflichtet, jede Namens- und/oder Adressänderung innert 14 Tagen zu melden. Bis zur Bekanntgabe der neuen Adresse gelten unsere Mitteilungen an die letztbekannte Adresse als gültig zugestellt.
5. Termine
indual bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er indual eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von indual. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen auf Kundenseite - entbinden indual jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
6. Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von indual zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und auf ein von indual angegebenes Bank- oder Postscheckkonto. Pro Mahnung ist indual berechtigt, eine Gebühr von CHF 10.00 zu erheben.
Die Ablehnung von Schecks und WIR behält sich indual ausdrücklich vor, entsprechende Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Rückhaltungsrecht geltend machen.
7. Gewährleistung
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von 10 Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch indual zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung. Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von indual beruhen.
Für die an indual zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.
8. Haftung
indual wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften auch bei den von indual vorgeschlagenen Lösungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine Lösung erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Lösung verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung durch indual für Ansprüche, die auf Grund der verwendeten Lösung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet indual nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer verwendeten Lösung die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde indual schad- und klaglos: Der Kunde hat indual somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
9. Anwendbares Recht
Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen indual und dem Kunden gilt schweizerisches Recht.
10. Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brig (VS). indual ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bzw. Domizil zu belangen.